Widerspruch / Remonstration oder Klagen gegen Visumsablehnung durch Fachanwalt im Migrationsrecht 

Ihr Recht auf Überprüfung


Eine Visumsablehnung kann enttäuschend und belastend sein, besonders wenn sie scheinbar unbegründet ist oder wichtige Aspekte nicht berücksichtigt wurden. Doch eine Ablehnung ist nicht das Ende Ihrer Reisepläne – Sie haben das Recht, die Entscheidung überprüfen zu lassen. Als erfahrener Anwalt im Migrationsrecht unterstütze ich Sie dabei, Widerspruch, Remonstration oder Klage gegen die Ablehnung Ihres Visums einzulegen und für Ihre Rechte einzutreten.

Was tun bei einer Visumsablehnung?

Wenn Ihr Visumantrag von der Deutschen Botschaft oder einem Konsulat abgelehnt wurde, können Sie rechtliche Schritte einleiten, um diese Entscheidung anzufechten. Es gibt verschiedene Wege, die Ablehnung zu überprüfen:

  • Remonstration: Bei der Remonstration handelt es sich um einen formlosen Widerspruch, den Sie direkt bei der Botschaft einlegen können. Hierbei legen Sie Ihre Einwände gegen die Ablehnung dar und bitten um eine erneute Überprüfung Ihres Antrags.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht  Berlin: Wenn die Remonstration oder der Widerspruch erfolglos bleibt, können Sie Klage beim Verwaltungsgericht einreichen. Dies bietet die Möglichkeit, die Entscheidung der Behörde gerichtlich überprüfen zu lassen.

Gründe für eine Visumsablehnung

Die Gründe für eine Visumsablehnung können vielfältig sein und reichen von unzureichenden Unterlagen bis hin zu Bedenken hinsichtlich der Rückkehrbereitschaft. Häufige Ablehnungsgründe sind:

  • Unvollständige oder fehlerhafte Antragsunterlagen: Fehlende oder falsch ausgefüllte Formulare, unzureichende Nachweise oder nicht beglaubigte Dokumente.
  • Zweifel an der Rückkehrabsicht: Insbesondere bei Schengen-Visa kann die Botschaft Zweifel daran haben, ob Sie nach Ablauf des Visums in Ihr Heimatland zurückkehren werden.
  • Ungenügende finanzielle Mittel: Wenn die Finanzierung Ihres Aufenthalts in Deutschland nicht ausreichend nachgewiesen wird.
  • Fehlende Sprachkenntnisse: Bei nationalen Visa kann das Fehlen der erforderlichen Sprachkenntnisse zur Ablehnung führen.

Wie ich Ihnen helfen kann

Als spezialisierter Anwalt im Migrationsrecht unterstütze ich Sie dabei, Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Überprüfung der Visumsablehnung zu maximieren:

  • Prüfung der Ablehnungsgründe: Ich analysiere die Begründung der Visumsablehnung und berate Sie zu den besten rechtlichen Schritten.
  • Erstellung von Remonstration oder Widerspruch: Ich helfe Ihnen dabei, eine fundierte und überzeugende Remonstration oder einen Widerspruch zu formulieren und die erforderlichen Nachweise beizufügen.
  • Vertretung vor Gericht: Sollte eine Klage notwendig sein, vertrete ich Sie kompetent vor dem Verwaltungsgericht und setze mich für eine positive Entscheidung ein.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Beratung nach Visumsablehnung: Umfassende Analyse der Ablehnungsgründe und Beratung zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten.
  • Erstellung von Remonstrationen und Widersprüchen: Unterstützung bei der Formulierung und Einreichung einer Remonstration oder eines Widerspruchs.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht: Vertretung Ihrer Interessen in gerichtlichen Verfahren zur Überprüfung der Visumsablehnung.
  • Kommunikation mit den Behörden: Direkte Kommunikation mit Botschaften, Konsulaten und Ausländerbehörden, um den Prozess zu beschleunigen und Ihre Erfolgschancen zu erhöhen.

Kontaktieren Sie uns

Wenn Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, zögern Sie nicht, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen. Vereinbaren Sie einen Termin für eine persönliche Beratung. Gemeinsam arbeiten wir daran, die Entscheidung zu Ihren Gunsten zu wenden und Ihre Reisepläne doch noch Wirklichkeit werden zu lassen.

Herr Rechtsanwalt Samir Talic als Fachanwalt im Ausländerrecht betreut regelmäßig als Spezialist abgelehnte Visumsanträge und führt erfolgreich Remonstrationen durch.

Vereinbaren Sie daher umgehend einen Beratungstermin, am besten telefonisch direkt mit unserem Sekretariat.

Geschäftszeiten

Bitte vereinbaren Sie telefonisch unter 0711 9688 330 einen Termin in unserer Kanzlei oder einen Telefontermin. Bei Fristsachen empfehlen wir, umgehend und rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren, da wir eine hohe Nachfrage haben. 

Bringen Sie bitte, wenn möglich, alle relevanten Unterlagen in Kopie mit. Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, ihn telefonisch abzusagen, damit wir ihn anderweitig vergeben können. Herzlichen Dank!

  • Mo – Do
    • 08:00 – 12:00
    • 13:00 – 17:00
  • Freitag
    • 08:00 – 13:00
  • Sa – So
    • Geschlossen

Wegbeschreibung

Sie finden die Kanzlei VICARII Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Samir Talic in der Stafflen­berg­straße 38 in 70184 Stuttgart. Unsere Kanzlei liegt sehr verkehrsgünstig und ist sowohl mit dem PKW als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln ausgezeichnet zu erreichen.

Sollten Sie mit den öffentlichen Verkehrsmitteln kommen, empfehlen wir die U-Bahnhaltestelle Dobelstraße U5,U6,U7,U12  (hier aber mit Treppensteigen verbunden) oder bis zur bis zur U-Bahnhaltestelle Stafflenbergstraße U15 zu fahren, einige Minuten später sind Sie dann schon bei uns. 

 

 

Rechtsanwalt Samir Talic 

VICARII Rechtsanwälte
 

Stafflenbergstraße 38
 

70184 Stuttgart


Kontakt

Tel.: 0711 9688330
 

Fax: 0711 968833-11
 

E-Mail: talic@vicarii.de 

www.vicarii.de

 

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.