Blaue Karte EU – Ihr Weg zur qualifizierten Zuwanderung nach Deutschland

Die Blaue Karte EU ist ein spezieller Aufenthaltstitel, der hochqualifizierten Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt ermöglicht. Mit dieser Karte können Sie nicht nur in Deutschland arbeiten, sondern auch langfristig in der EU leben und arbeiten. Als erfahrener Anwalt im Migrationsrecht unterstütze ich Sie dabei, den Weg zur Blue Card erfolgreich zu meistern.

Was ist die Blaue Karte EU?

Die Blaue Karte EU (Blue Card) ist ein Aufenthaltstitel, der speziell für hochqualifizierte Arbeitnehmer aus Drittstaaten entwickelt wurde. Sie zielt darauf ab, Fachkräfte mit speziellen Qualifikationen, insbesondere in Mangelberufen, nach Deutschland und andere EU-Länder zu holen. Mit der Blauen Karte erhalten Sie zahlreiche Vorteile:

  • Schneller Zugang zum Arbeitsmarkt: Inhaber der Blauen Karte dürfen in Deutschland in ihrem Berufsfeld arbeiten und haben bereits nach 21 Monaten die Möglichkeit, eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen (bei ausreichenden Sprachkenntnissen).
  • Familiennachzug: Ihre Familie kann Sie nach Deutschland begleiten, wobei für Familienangehörige in der Regel keine Deutschkenntnisse erforderlich sind.
  • Freizügigkeit in der EU: Nach einer gewissen Aufenthaltsdauer in Deutschland können Sie auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten arbeiten und leben.

Voraussetzungen für die Blaue Karte EU

Um eine Blaue Karte EU zu beantragen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Hochschulabschluss: Sie benötigen einen in Deutschland anerkannten Hochschulabschluss oder einen gleichwertigen ausländischen Abschluss. Alternativ kann auch eine langjährige Berufserfahrung in einem entsprechenden Fachgebiet anerkannt werden.
  • Arbeitsvertrag oder verbindliches Stellenangebot: Sie müssen einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Stellenangebot mit einem Bruttojahresgehalt vorlegen, das über der festgelegten Mindestgehaltsgrenze liegt. Für Berufe in Mangelbereichen gelten reduzierte Gehaltsanforderungen.
  • Berufliche Qualifikation: Ihre berufliche Qualifikation muss den Anforderungen der Stelle entsprechen, die Sie in Deutschland ausüben möchten.

Warum professionelle Unterstützung sinnvoll ist

Der Antrag auf die Blaue Karte EU erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und genaue Kenntnis der rechtlichen Vorgaben. Eine unvollständige oder fehlerhafte Antragstellung kann zu Verzögerungen oder gar zur Ablehnung führen. Als spezialisierter Anwalt im Migrationsrecht biete ich Ihnen umfassende Unterstützung:

  • Erstberatung: Ich prüfe Ihre individuellen Voraussetzungen und berate Sie zu den besten Strategien für eine erfolgreiche Antragstellung.
  • Dokumentation: Ich helfe Ihnen bei der Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen und sorge dafür, dass Ihr Antrag vollständig und fristgerecht eingereicht wird.
  • Vertretung: Sollte es zu Problemen oder Verzögerungen kommen, vertrete ich Ihre Interessen gegenüber den Behörden und setze mich für eine schnelle und positive Entscheidung ein.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Prüfung der Voraussetzungen: Überprüfung Ihres Hochschulabschlusses und Ihrer beruflichen Qualifikationen auf Anerkennung in Deutschland.
  • Antragsverfahren: Unterstützung bei der Beantragung der Blauen Karte EU und bei der Klärung von Fragen rund um den Arbeitsvertrag und die Gehaltsanforderungen.
  • Familiennachzug: Beratung und Unterstützung beim Nachzug Ihrer Familie nach Deutschland.
  • Langfristige Perspektiven: Begleitung bei der späteren Beantragung einer Niederlassungserlaubnis oder anderer Aufenthaltstitel.

Kontaktieren Sie uns

Wenn Sie die Blaue Karte EU beantragen möchten oder Fragen zu den rechtlichen Voraussetzungen haben, steht Rechtsanwalt Samir Talic Ihnen gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch. Gemeinsam ebnen wir Ihren Weg zu einer erfolgreichen Karriere und einem dauerhaften Aufenthalt in Deutschland.

Geschäftszeiten

Bitte vereinbaren Sie telefonisch unter 0711 9688 330 einen Termin in unserer Kanzlei oder einen Telefontermin. Bei Fristsachen empfehlen wir, umgehend und rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren, da wir eine hohe Nachfrage haben. 

Bringen Sie bitte, wenn möglich, alle relevanten Unterlagen in Kopie mit. Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, ihn telefonisch abzusagen, damit wir ihn anderweitig vergeben können. Herzlichen Dank!

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    • Geschlossen

Wegbeschreibung

Sie finden die Kanzlei VICARII Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Samir Talic in der Stafflen­berg­straße 38 in 70184 Stuttgart. Unsere Kanzlei liegt sehr verkehrsgünstig und ist sowohl mit dem PKW als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln ausgezeichnet zu erreichen.

Sollten Sie mit den öffentlichen Verkehrsmitteln kommen, empfehlen wir die U-Bahnhaltestelle Dobelstraße U5,U6,U7,U12  (hier aber mit Treppensteigen verbunden) oder bis zur bis zur U-Bahnhaltestelle Stafflenbergstraße U15 zu fahren, einige Minuten später sind Sie dann schon bei uns. 

 

 

Rechtsanwalt Samir Talic 

VICARII Rechtsanwälte
 

Stafflenbergstraße 38
 

70184 Stuttgart


Kontakt

Tel.: 0711 9688330
 

Fax: 0711 968833-11
 

E-Mail: talic@vicarii.de 

www.vicarii.de

 

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