Niederlassungserlaubnis – Ihr Weg zum dauerhaften Aufenthaltsrecht in Deutschland

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der Ihnen ermöglicht, dauerhaft in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Im Gegensatz zu einer befristeten Aufenthaltserlaubnis bietet die Niederlassungserlaubnis weitreichende Rechte, wie z. B. die Freiheit der Wohnortwahl, uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt und die Möglichkeit, Unternehmen zu gründen.

Wer kann eine Niederlassungserlaubnis beantragen?

Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis sind vielfältig und hängen von Ihrer individuellen Situation ab. Zu den allgemeinen Voraussetzungen gehören:

  • Mindestens fünf Jahre Aufenthalt in Deutschland: In der Regel müssen Sie seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sein. Hochqualifizierte, Hochschulabsolventen oder zb Ehepartner von Deutschen können in besonderen Fällen auch schneller eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
  • Gesicherter Lebensunterhalt: Sie müssen in der Lage sein, Ihren Lebensunterhalt ohne Sozialleistungen zu bestreiten. Dies umfasst auch eine ausreichende Altersvorsorge.
  • Ausreichende Deutschkenntnisse: Ein Sprachniveau von mindestens B1 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) ist erforderlich.
  • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung: Sie sollten über Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung verfügen, die in der Regel durch den erfolgreichen Abschluss eines Integrationskurses nachgewiesen werden.
  • Keine erheblichen Vorstrafen: Eine Niederlassungserlaubnis wird in der Regel nicht erteilt, wenn Sie schwerwiegende Straftaten begangen haben.

Für bestimmte Personengruppen, wie Hochqualifizierte, Familienangehörige von Deutschen oder Absolventen deutscher Hochschulen, gelten erleichterte Bedingungen.

Warum professionelle Unterstützung wichtig ist

Der Weg zur Niederlassungserlaubnis kann komplex und mit vielen rechtlichen Hürden verbunden sein. Fehler bei der Antragstellung oder fehlende Nachweise können zu Verzögerungen oder sogar zur Ablehnung führen. Als erfahrener Anwalt im Migrationsrecht unterstützt Rechtsanwalt Samir Talic Sie bundesweit dabei, Ihren Antrag erfolgreich zu stellen und alle notwendigen Voraussetzungen zu erfüllen. Ich begleite Sie durch den gesamten Prozess – von der ersten Beratung über die Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen bis hin zur Vertretung gegenüber den Behörden.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Erstberatung: Umfassende Prüfung Ihrer individuellen Situation und Aufklärung über die Chancen und Voraussetzungen einer Niederlassungserlaubnis.
  • Antragstellung: Unterstützung bei der Zusammenstellung aller erforderlichen Dokumente und Formulare.
  • Vertretung: Kompetente Vertretung gegenüber den Ausländerbehörden und in eventuellen Widerspruchsverfahren.
  • Erfahrung und Expertise: Langjährige Erfahrung im Migrationsrecht und tiefgehende Kenntnis der aktuellen Rechtslage.

Kontaktieren Sie uns

Sie möchten eine Niederlassungserlaubnis beantragen oder haben Fragen zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten? Vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch. Gemeinsam finden wir den besten Weg, Ihre Ziele zu erreichen.

Geschäftszeiten

Bitte vereinbaren Sie telefonisch unter 0711 9688 330 einen Termin in unserer Kanzlei oder einen Telefontermin. Bei Fristsachen empfehlen wir, umgehend und rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren, da wir eine hohe Nachfrage haben. 

Bringen Sie bitte, wenn möglich, alle relevanten Unterlagen in Kopie mit. Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, ihn telefonisch abzusagen, damit wir ihn anderweitig vergeben können. Herzlichen Dank!

  • Mo – Do
    • 08:00 – 12:00
    • 13:00 – 17:00
  • Freitag
    • 08:00 – 13:00
  • Sa – So
    • Geschlossen

Wegbeschreibung

Sie finden die Kanzlei VICARII Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Samir Talic in der Stafflen­berg­straße 38 in 70184 Stuttgart. Unsere Kanzlei liegt sehr verkehrsgünstig und ist sowohl mit dem PKW als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln ausgezeichnet zu erreichen.

Sollten Sie mit den öffentlichen Verkehrsmitteln kommen, empfehlen wir die U-Bahnhaltestelle Dobelstraße U5,U6,U7,U12  (hier aber mit Treppensteigen verbunden) oder bis zur bis zur U-Bahnhaltestelle Stafflenbergstraße U15 zu fahren, einige Minuten später sind Sie dann schon bei uns. 

 

 

Rechtsanwalt Samir Talic 

VICARII Rechtsanwälte
 

Stafflenbergstraße 38
 

70184 Stuttgart


Kontakt

Tel.: 0711 9688330
 

Fax: 0711 968833-11
 

E-Mail: talic@vicarii.de 

www.vicarii.de

 

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.