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Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der Ihnen ermöglicht, dauerhaft in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Im Gegensatz zu einer befristeten Aufenthaltserlaubnis bietet die Niederlassungserlaubnis weitreichende Rechte, wie z. B. die Freiheit der Wohnortwahl, uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt und die Möglichkeit, Unternehmen zu gründen.
Wer kann eine Niederlassungserlaubnis beantragen?
Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis sind vielfältig und hängen von Ihrer individuellen Situation ab. Zu den allgemeinen Voraussetzungen gehören:
Für bestimmte Personengruppen, wie Hochqualifizierte, Familienangehörige von Deutschen oder Absolventen deutscher Hochschulen, gelten erleichterte Bedingungen.
Warum professionelle Unterstützung wichtig ist
Der Weg zur Niederlassungserlaubnis kann komplex und mit vielen rechtlichen Hürden verbunden sein. Fehler bei der Antragstellung oder fehlende Nachweise können zu Verzögerungen oder sogar zur Ablehnung führen. Als erfahrener Anwalt im Migrationsrecht unterstützt Rechtsanwalt Samir Talic Sie bundesweit dabei, Ihren Antrag erfolgreich zu stellen und alle notwendigen Voraussetzungen zu erfüllen. Ich begleite Sie durch den gesamten Prozess – von der ersten Beratung über die Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen bis hin zur Vertretung gegenüber den Behörden.
Unsere Leistungen im Überblick:
Kontaktieren Sie uns
Sie möchten eine Niederlassungserlaubnis beantragen oder haben Fragen zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten? Vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch. Gemeinsam finden wir den besten Weg, Ihre Ziele zu erreichen.
Bitte vereinbaren Sie telefonisch unter 0711 9688 330 einen Termin in unserer Kanzlei oder einen Telefontermin. Bei Fristsachen empfehlen wir, umgehend und rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren, da wir eine hohe Nachfrage haben.
Bringen Sie bitte, wenn möglich, alle relevanten Unterlagen in Kopie mit. Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, ihn telefonisch abzusagen, damit wir ihn anderweitig vergeben können. Herzlichen Dank!
Sie finden die Kanzlei VICARII Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Samir Talic in der Stafflenbergstraße 38 in 70184 Stuttgart. Unsere Kanzlei liegt sehr verkehrsgünstig und ist sowohl mit dem PKW als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln ausgezeichnet zu erreichen.
Sollten Sie mit den öffentlichen Verkehrsmitteln kommen, empfehlen wir die U-Bahnhaltestelle Dobelstraße U5,U6,U7,U12 (hier aber mit Treppensteigen verbunden) oder bis zur bis zur U-Bahnhaltestelle Stafflenbergstraße U15 zu fahren, einige Minuten später sind Sie dann schon bei uns.
Rechtsanwalt Samir Talic
VICARII Rechtsanwälte
Stafflenbergstraße 38
70184 Stuttgart
Kontakt
Tel.: 0711 9688330
Fax: 0711 968833-11
E-Mail: talic@vicarii.de
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