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Wenn Sie seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Diese Regelung ist ein bedeutender Schritt für viele, die sich dauerhaft in Deutschland niederlassen und sich voll in die Gesellschaft integrieren möchten.
Als Fachanwalt für Migrationsrecht unterstütze ich Sie kompetent und umfassend auf Ihrem Weg zur Einbürgerung nach 5 Jahren.
Bitte beachten Sie, dass in Ausnahmefällen auch eine Einbürgerung bereits nach 3 Jahren erfolgen kann, u.a. wenn Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen wie zb. bei besonderen Integrationsleistungen, als nicht nur kurzfristige oder in Trennung lebende Ehegatten deutscher Staatsbürger oder falls Sie die die Anforderungen einer Sprachprüfung der Stufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erfüllen. Dies erfordert aber einer genauen Prüfung.
Voraussetzungen für die Einbürgerung nach 5 Jahren
Um sich nach fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland einbürgern zu lassen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören:
Der Einbürgerungsprozess
Der Weg zur Einbürgerung umfasst mehrere Schritte, die präzise und sorgfältig ausgeführt werden müssen:
Warum Sie unsere Unterstützung benötigen
Die Einbürgerung ist ein komplexer Prozess, der präzise Vorbereitung und genaue Kenntnis der gesetzlichen Vorgaben erfordert. Als Fachanwalt für Migrationsrecht bieten wir Ihnen:
Kontaktieren Sie uns
Der Weg zur Einbürgerung nach fünf Jahren kann herausfordernd sein, aber mit der richtigen Unterstützung haben Sie gute Chancen auf Erfolg. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine umfassende Beratung und lassen Sie uns gemeinsam Ihren Antrag auf Einbürgerung erfolgreich gestalten.
Bitte vereinbaren Sie telefonisch unter 0711 9688 330 einen Termin in unserer Kanzlei oder einen Telefontermin. Bei Fristsachen empfehlen wir, umgehend und rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren, da wir eine hohe Nachfrage haben.
Bringen Sie bitte, wenn möglich, alle relevanten Unterlagen in Kopie mit. Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, ihn telefonisch abzusagen, damit wir ihn anderweitig vergeben können. Herzlichen Dank!
Sie finden die Kanzlei VICARII Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Samir Talic in der Stafflenbergstraße 38 in 70184 Stuttgart. Unsere Kanzlei liegt sehr verkehrsgünstig und ist sowohl mit dem PKW als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln ausgezeichnet zu erreichen.
Sollten Sie mit den öffentlichen Verkehrsmitteln kommen, empfehlen wir die U-Bahnhaltestelle Dobelstraße U5,U6,U7,U12 (hier aber mit Treppensteigen verbunden) oder bis zur bis zur U-Bahnhaltestelle Stafflenbergstraße U15 zu fahren, einige Minuten später sind Sie dann schon bei uns.
Rechtsanwalt Samir Talic
VICARII Rechtsanwälte
Stafflenbergstraße 38
70184 Stuttgart
Kontakt
Tel.: 0711 9688330
Fax: 0711 968833-11
E-Mail: talic@vicarii.de
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