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Die Trennung oder Scheidung von einem Ehepartner kann für Nicht-EU-Bürger erhebliche Auswirkungen auf den Aufenthaltsstatus in Deutschland haben. Oft stellt sich die Frage, ob der bestehende Aufenthaltstitel weiterhin gültig bleibt oder ob eine Abschiebung droht. Als Fachanwalt im Migrationsrecht stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren und Ihnen rechtssichere Lösungen zu bieten.
Was passiert mit meinem Aufenthaltstitel nach der Trennung oder Scheidung?
Wenn Ihr Aufenthaltstitel auf der Ehe mit einem deutschen oder EU-Bürger basiert, stellt die Trennung oder Scheidung eine besondere Herausforderung dar. Grundsätzlich gilt, dass der Aufenthaltstitel bei Trennung oder Scheidung unter bestimmten Umständen weiterhin bestehen kann.
Besondere Härtefälle: In besonderen Härtefällen, wie z. B. bei häuslicher Gewalt, kann ein eigenständiges Aufenthaltsrecht auch früher erteilt werden. Hier ist eine genaue Prüfung der individuellen Umstände erforderlich.
Häufige Probleme bei Aufenthalt und Trennung/Scheidung
Wie kann ich Ihnen als Fachanwalt helfen?
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Wenn Sie sich in einer Situation der Trennung oder Scheidung befinden und sich Sorgen um Ihren Aufenthaltstitel machen, zögern Sie nicht, sich an mich zu wenden. Als Fachanwalt im Migrationsrecht kenne ich die Herausforderungen, vor denen Sie stehen, und unterstütze Sie dabei, Ihre Rechte zu sichern.
Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch. Gemeinsam finden wir die passende Lösung für Ihre Zukunft in Deutschland.
Bitte vereinbaren Sie telefonisch unter 0711 9688 330 einen Termin in unserer Kanzlei oder einen Telefontermin. Bei Fristsachen empfehlen wir, umgehend und rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren, da wir eine hohe Nachfrage haben.
Bringen Sie bitte, wenn möglich, alle relevanten Unterlagen in Kopie mit. Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, ihn telefonisch abzusagen, damit wir ihn anderweitig vergeben können. Herzlichen Dank!
Sie finden die Kanzlei VICARII Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Samir Talic in der Stafflenbergstraße 38 in 70184 Stuttgart. Unsere Kanzlei liegt sehr verkehrsgünstig und ist sowohl mit dem PKW als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln ausgezeichnet zu erreichen.
Sollten Sie mit den öffentlichen Verkehrsmitteln kommen, empfehlen wir die U-Bahnhaltestelle Dobelstraße U5,U6,U7,U12 (hier aber mit Treppensteigen verbunden) oder bis zur bis zur U-Bahnhaltestelle Stafflenbergstraße U15 zu fahren, einige Minuten später sind Sie dann schon bei uns.
Rechtsanwalt Samir Talic
VICARII Rechtsanwälte
Stafflenbergstraße 38
70184 Stuttgart
Kontakt
Tel.: 0711 9688330
Fax: 0711 968833-11
E-Mail: talic@vicarii.de
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