Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: Ihr Fachanwalt für Migrationsrecht unterstützt Sie

Die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sind zentrale Aspekte für viele Migranten und Fachkräfte, die in Deutschland leben und arbeiten möchten. Der Prozess kann komplex und von entscheidender Bedeutung für Ihren rechtlichen Status sein. Daher ist es wichtig, sich umfassend beraten und unterstützen zu lassen, um mögliche Herausforderungen zu meistern.

Erteilung der Aufenthaltserlaubnis

Die erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erfolgt meist im Rahmen eines Antragsverfahrens, das je nach Ihrer Situation unterschiedliche Anforderungen und Kriterien aufweist. Dazu gehören unter anderem:

  • Visum zur Arbeitsaufnahme: Wenn Sie in Deutschland arbeiten möchten, benötigen Sie ein entsprechendes Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis.
  • Studienaufenthalt: Für ein Studium in Deutschland ist ebenfalls eine spezielle Aufenthaltserlaubnis erforderlich.
  • Familiennachzug: Wenn Sie Familienangehörige nach Deutschland holen möchten, ist eine Aufenthaltserlaubnis für den Familiennachzug erforderlich.

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

Die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis ist ein weiterer wichtiger Schritt, um Ihren Aufenthalt in Deutschland fortzusetzen. Die Behörde prüft dabei, ob weiterhin alle Voraussetzungen erfüllt sind. Dies kann unter anderem folgende Aspekte umfassen:

  • Erfüllung der Aufenthaltstitel-Voraussetzungen: Ihre aktuelle Situation muss den Anforderungen Ihres Aufenthaltstitels entsprechen.
  • Nachweis der Integrationskriterien: Dazu gehören möglicherweise Nachweise über Sprachkenntnisse, Beschäftigung oder Studienleistungen.
  • Klärung von Unstimmigkeiten: Wenn es Unklarheiten oder Probleme gibt, müssen diese geklärt werden, um eine Verlängerung zu erhalten.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Als Fachanwalt für Migrationsrecht biete ich Ihnen umfassende Unterstützung bei der Erteilung und Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis:

  • Beratung und Antragstellung: Ich berate Sie detailliert zu den erforderlichen Unterlagen und dem Antragsverfahren und helfe Ihnen bei der Vorbereitung und Einreichung Ihres Antrags.
  • Dokumentation und Nachweise: Wir sorgen dafür, dass alle erforderlichen Dokumente korrekt vorbereitet und eingereicht werden, um Verzögerungen oder Ablehnungen zu vermeiden.
  • Vertretung und Kommunikation: Ich vertrete Ihre Interessen gegenüber den Behörden und kümmere mich um die Kommunikation, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag optimal bearbeitet wird.
  • Rechtliche Unterstützung: Sollten Probleme oder Fragen während des Verfahrens auftauchen, stehe ich Ihnen mit rechtlicher Expertise zur Seite und unterstütze Sie bei der Lösung.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin

Sichern Sie sich eine erfolgreiche Erteilung oder Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis, indem Sie sich rechtzeitig beraten lassen. Kontaktieren Sie mich, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Ihr Aufenthalt in Deutschland reibungslos verläuft.

Geschäftszeiten

Bitte vereinbaren Sie telefonisch unter 0711 9688 330 einen Termin in unserer Kanzlei oder einen Telefontermin. Bei Fristsachen empfehlen wir, umgehend und rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren, da wir eine hohe Nachfrage haben. 

Bringen Sie bitte, wenn möglich, alle relevanten Unterlagen in Kopie mit. Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, ihn telefonisch abzusagen, damit wir ihn anderweitig vergeben können. Herzlichen Dank!

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Wegbeschreibung

Sie finden die Kanzlei VICARII Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Samir Talic in der Stafflen­berg­straße 38 in 70184 Stuttgart. Unsere Kanzlei liegt sehr verkehrsgünstig und ist sowohl mit dem PKW als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln ausgezeichnet zu erreichen.

Sollten Sie mit den öffentlichen Verkehrsmitteln kommen, empfehlen wir die U-Bahnhaltestelle Dobelstraße U5,U6,U7,U12  (hier aber mit Treppensteigen verbunden) oder bis zur bis zur U-Bahnhaltestelle Stafflenbergstraße U15 zu fahren, einige Minuten später sind Sie dann schon bei uns. 

 

 

Rechtsanwalt Samir Talic 

VICARII Rechtsanwälte
 

Stafflenbergstraße 38
 

70184 Stuttgart


Kontakt

Tel.: 0711 9688330
 

Fax: 0711 968833-11
 

E-Mail: talic@vicarii.de 

www.vicarii.de

 

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