Kosten der Erstberatung sowie Beauftragung im Migrationsrecht bei Fachanwalt Samir Talic 

Vertrauen Sie hier nur einem Experten für Aufenthaltsrecht:

Wenn Sie rechtliche Unterstützung im Bereich des Migrationsrechts benötigen, ist eine fundierte Erstberatung der erste wichtige Schritt. Bei einem Erstberatungsgespräch können wir Ihre individuelle Situation genau analysieren, Ihre rechtlichen Möglichkeiten besprechen und Ihnen eine erste Einschätzung zu Ihrem Fall geben.

 

1.Was kostet die Erstberatung?

Die Kosten für die Erstberatung sind transparent und klar geregelt:

Zeitaufwand bis zu einer halben Stunde: 180 € brutto
(inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer)

Volle Stunde: 226,10 € brutto
(inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer)

Was beinhaltet die Erstberatung?

In der Erstberatung erhalten Sie eine fundierte rechtliche Einschätzung zu Ihrem Anliegen. Wir besprechen Ihre Fragen und klären, welche weiteren Schritte in Ihrem Fall sinnvoll sind. Unabhängig davon, ob es sich um Fragen zur Aufenthaltserlaubnis, Einbürgerung, Familiennachzug oder anderen migrationsrechtlichen Themen handelt – wir sind für Sie da.

Warum ist die Erstberatung wichtig?

Eine Erstberatung ist nicht nur der erste Schritt, um Klarheit über Ihre rechtliche Situation zu gewinnen, sondern auch eine Gelegenheit, die Zusammenarbeit mit Ihrem Anwalt zu beginnen. Hier können Sie Ihre Anliegen offen besprechen, und wir entwickeln gemeinsam eine Strategie, um Ihre Ziele bestmöglich zu erreichen.

 

2. Wenn Sie unsere Kanzlei beauftragen möchten, finden Sie hier weitere Informationen zu den Kosten der Beauftragung: 

Kosten der Beauftragung von Fachanwalt Samir Talic im Migrationsrecht - Stundensatzvergütung und Pauschalhonorar: Transparente Kostenmodelle für Ihre rechtliche Vertretung durch einen Fachanwalt

 

Kontaktieren Sie uns

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für Ihre Erstberatung. Rufen Sie uns an unter 0711/9688330. Unser Sekretariat steht Ihnen gerne für Terminvereinbarungen und weitere Fragen zur Verfügung.

Wegbeschreibung

Sie finden die Kanzlei VICARII Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Samir Talic in der Stafflen­berg­straße 38 in 70184 Stuttgart. Unsere Kanzlei liegt sehr verkehrsgünstig und ist sowohl mit dem PKW als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln ausgezeichnet zu erreichen.

Sollten Sie mit den öffentlichen Verkehrsmitteln kommen, empfehlen wir die U-Bahnhaltestelle Dobelstraße U5,U6,U7,U12  (hier aber mit Treppensteigen verbunden) oder bis zur bis zur U-Bahnhaltestelle Stafflenbergstraße U15 zu fahren, einige Minuten später sind Sie dann schon bei uns. 

 

Geschäftszeiten

Bitte vereinbaren Sie telefonisch unter 0711 9688 330 einen Termin in unserer Kanzlei oder einen Telefontermin. Bei Fristsachen empfehlen wir, umgehend und rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren, da wir eine hohe Nachfrage haben. 

Bringen Sie bitte, wenn möglich, alle relevanten Unterlagen in Kopie mit. Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, ihn telefonisch abzusagen, damit wir ihn anderweitig vergeben können. Herzlichen Dank!

  • Mo – Do
    • 08:00 – 12:00
    • 13:00 – 17:00
  • Freitag
    • 08:00 – 13:00
  • Sa – So
    • Geschlossen

 

Rechtsanwalt Samir Talic 

VICARII Rechtsanwälte
 

Stafflenbergstraße 38
 

70184 Stuttgart


Kontakt

Tel.: 0711 9688330
 

Fax: 0711 968833-11
 

E-Mail: talic@vicarii.de 

www.vicarii.de

 

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