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Die Sicherung des Lebensunterhalts ist ein zentrales Thema im deutschen Migrationsrecht und oft eine Voraussetzung für die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels. Ob Sie sich um eine Aufenthaltserlaubnis, einen Familiennachzug oder eine Einbürgerung bemühen – der Nachweis, dass Sie Ihren Lebensunterhalt eigenständig und dauerhaft sichern können, ist unerlässlich. Als erfahrener Fachanwalt für Migrationsrecht stehe ich Ihnen bei allen Fragen rund um die Lebensunterhaltssicherung kompetent zur Seite.
Was bedeutet Lebensunterhaltssicherung?
Lebensunterhaltssicherung bedeutet, dass Sie in der Lage sind, Ihren eigenen Lebensunterhalt und den Ihrer Familie ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel wie Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV) zu bestreiten. Diese Voraussetzung spielt eine entscheidende Rolle bei vielen migrationsrechtlichen Anträgen:
Welche Nachweise werden benötigt?
Der Nachweis der Lebensunterhaltssicherung kann auf unterschiedliche Weise erbracht werden, zum Beispiel durch:
Warum ist rechtliche Unterstützung wichtig?
Die Anforderungen an den Nachweis der Lebensunterhaltssicherung sind oft komplex und können je nach Fall unterschiedlich ausgelegt werden. Eine professionelle rechtliche Beratung hilft Ihnen dabei:
Wie kann ich Ihnen helfen?
Als Fachanwalt für Migrationsrecht unterstütze ich Sie umfassend bei allen Fragen zur Lebensunterhaltssicherung:
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Die Sicherung Ihres Lebensunterhalts ist ein entscheidender Faktor für Ihren Aufenthaltsstatus in Deutschland. Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin, um sich rechtlich abzusichern und Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Antrag zu maximieren.
Bitte vereinbaren Sie telefonisch unter 0711 9688 330 einen Termin in unserer Kanzlei oder einen Telefontermin. Bei Fristsachen empfehlen wir, umgehend und rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren, da wir eine hohe Nachfrage haben.
Bringen Sie bitte, wenn möglich, alle relevanten Unterlagen in Kopie mit. Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, ihn telefonisch abzusagen, damit wir ihn anderweitig vergeben können. Herzlichen Dank!
Sie finden die Kanzlei VICARII Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Samir Talic in der Stafflenbergstraße 38 in 70184 Stuttgart. Unsere Kanzlei liegt sehr verkehrsgünstig und ist sowohl mit dem PKW als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln ausgezeichnet zu erreichen.
Sollten Sie mit den öffentlichen Verkehrsmitteln kommen, empfehlen wir die U-Bahnhaltestelle Dobelstraße U5,U6,U7,U12 (hier aber mit Treppensteigen verbunden) oder bis zur bis zur U-Bahnhaltestelle Stafflenbergstraße U15 zu fahren, einige Minuten später sind Sie dann schon bei uns.
Rechtsanwalt Samir Talic
VICARII Rechtsanwälte
Stafflenbergstraße 38
70184 Stuttgart
Kontakt
Tel.: 0711 9688330
Fax: 0711 968833-11
E-Mail: talic@vicarii.de
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