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Die Wahl des richtigen Kostenmodells ist ein wichtiger Aspekt bei der Inanspruchnahme rechtlicher Dienstleistungen. Als hochspezialisierter Fachanwalt für Migrationsrecht biete ich Ihnen sowohl die Abrechnung nach Stundensatz als auch die Möglichkeit eines Pauschalhonorars an. Beide Modelle haben ihre eigenen Vorteile und können je nach Art und Umfang Ihres rechtlichen Anliegens flexibel angepasst werden. Die Kosten im Migrationsrecht werden von Rechtsschutzversicherungen wegen fehlender vertraglicher Vereinbarungen im Rechtsschutzvertrag in der Regel leider nicht getragen.
Stundensatzvergütung
Die Stundensatzvergütung ist ein transparentes und flexibles Modell, bei dem Sie nur für die tatsächlich erbrachte Arbeitszeit bezahlen. Dieses Modell eignet sich besonders für komplexe Fälle oder Situationen, in denen der Aufwand im Voraus schwer abzuschätzen ist.
Unser aktueller Stundensatz beträgt 250,00 € netto zzgl. MwSt. Dies ermöglicht eine transparente Abrechnung und bietet Ihnen volle Kontrolle über die entstehenden Kosten.
Pauschalhonorar
Ein Pauschalhonorar bietet Ihnen Planungssicherheit und Kostentransparenz. Es eignet sich besonders für klar umrissene und abgrenzbare rechtliche Aufgaben, bei denen der Aufwand im Vorfeld gut eingeschätzt werden kann.
Der Preis für ein Pauschalhonorar wird individuell nach einer ausführlichen Einschätzung des jeweiligen Falles festgelegt und bietet Ihnen maximale Transparenz und Sicherheit.
Welches Modell ist das richtige für Sie?
Die Wahl zwischen Stundensatzvergütung und Pauschalhonorar hängt von den spezifischen Umständen Ihres Falles ab. In einem ersten Beratungsgespräch können wir gemeinsam besprechen, welches Modell am besten zu Ihrem Anliegen passt. Unabhängig davon, für welches Abrechnungsmodell Sie sich entscheiden, garantieren wir Ihnen eine transparente und faire Kostenstruktur.
Informationen zu den Kosten der Erstberatung finden Sie hier unter diesem Link.
Kontaktieren Sie uns
Wenn Sie Fragen zu unseren Vergütungsmodellen haben oder eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Termin für ein Erstgespräch, in dem wir Ihre Anliegen besprechen und das passende Kostenmodell für Sie finden.
Sie finden die Kanzlei VICARII Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Samir Talic in der Stafflenbergstraße 38 in 70184 Stuttgart. Unsere Kanzlei liegt sehr verkehrsgünstig und ist sowohl mit dem PKW als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln ausgezeichnet zu erreichen.
Sollten Sie mit den öffentlichen Verkehrsmitteln kommen, empfehlen wir die U-Bahnhaltestelle Dobelstraße U5,U6,U7,U12 (hier aber mit Treppensteigen verbunden) oder bis zur bis zur U-Bahnhaltestelle Stafflenbergstraße U15 zu fahren, einige Minuten später sind Sie dann schon bei uns.
Bitte vereinbaren Sie telefonisch unter 0711 9688 330 einen Termin in unserer Kanzlei oder einen Telefontermin. Bei Fristsachen empfehlen wir, umgehend und rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren, da wir eine hohe Nachfrage haben.
Bringen Sie bitte, wenn möglich, alle relevanten Unterlagen in Kopie mit. Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, ihn telefonisch abzusagen, damit wir ihn anderweitig vergeben können. Herzlichen Dank!
Rechtsanwalt Samir Talic
VICARII Rechtsanwälte
Stafflenbergstraße 38
70184 Stuttgart
Kontakt
Tel.: 0711 9688330
Fax: 0711 968833-11
E-Mail: talic@vicarii.de
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